Geflügelpest bei Seeschwalben amtlich festgestellt

Seeschwalben fliegen über den Fluss/See
©AdobeStock - bennytrapp - 544966343

Bei einer Seeschwalbe aus dem Landkreis Wittenberg wurde am 04.07.2023 durch das Landesamt für Verbraucherschutz der Erreger der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe), das Aviäre Influenzavirus A vom Subtyp H5, nachgewiesen. Die Seeschwalbe wurden am 29.06.2023 im Coswiger Ortsteil Klieken aufgefunden und zur Untersuchung eingeschickt. An der Alten Elbe in der Nähe von Klieken wurden mehrere verendete Seeschwalben vorgefunden.

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion mit hochpathogenen (“stark krank machenden”) AI-Viren, auch Geflügelpest genannt, führt bei Vögeln oft zu schweren Krankheitsbildern mit stark erhöhten Todesfällen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, infizierte Geflügelbestände müssen getötet werden. Derzeit gibt es in Deutschland und Europa zahlreiche Infektionen von Wildvögeln und Geflügel mit dem Aviären Influenzavirus A vom Subtyp H5 N1. In Deutschland wurden diese Influenzaviren auch bei verendeten Füchsen nachgewiesen. Für den Menschen ist das Aviäre Influenzavirus H5 N1 nach derzeitiger Einschätzung nicht gefährlich.

Aufgrund des Nachweises des Aviären Influenzavirus A vom Subtyp H5 stellt der Landkreis Wittenberg den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich fest. Es wird eine Aufstallungszone mit den Ortsteilen Klieken und Buro der Stadt Coswig (Anhalt) festgelegt. In dieser Aufstallungszone gilt ab dem 06.07.2023 eine Stallpflicht für Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen. Geflügelhalter im gesamten Landkreis müssen Schutzmaßnahmen für Ihre Geflügelbestände einhalten.

Der Nachweis des Geflügelpesterregers bei einer Seeschwalbe sowie die Verendungen von weiteren Seeschwalben bestätigen das hohe Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel. Alle Geflügelhalter im Landkreis werden aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen weiterhin konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden, auch wenn das Risiko einer Übertragung der aktuellen Influenzaviren von Wildvögeln auf den Menschen nach wie vor als gering eingestuft wird.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

  • Telefon: +49 3491 806-1904, -1906, -1907
  • Fax: +49 3491 806-1990
  • E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
  • Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: +49 3491 806-3112

Stand: 05.07.2023