Erdwärmenutzung über Sonden und Kollektoren

Erdwärmenutzung über Sonden und Kollektoren

  • Leistungsbeschreibung

    Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen von wenigen Metern bis über 100 m Tiefe installiert. Bei Kollektoren werden flächenhaft Sondenkreisläufe horizontal unter der Erdoberfläche verlegt.

    Im Sondenkreislauf wird eine Wärmeträgerflüssigkeit ohne direkten Kontakt durch den Boden und das Grundwasser geleitet, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. In einem Wärmetauscher wird die Flüssigkeit dann wieder abgekühlt und Energie gewonnen.

    Die Nutzung von oberflächennaher Geothermie zur Heizung und Kühlung von Gebäuden über Erdwärmesonden oder flächenhafte Kollektoren bedarf einer wasserrechtlichen Zulassung.

    Das Zulassungsverfahren soll durch Auflagen den Schutz des Grundwassers sicherstellen.

    Insbesondere sollen schädliche Verunreinigungen des Grundwassers ausgeschlossen werden. Auch soll verhindert werden, dass bei Bohrungen, z. B. verschiedene Grundwasserstockwerke durchstoßen oder kurzgeschlossen werden.

  • Verfahrensablauf

    Die Anzeige hat mindestens einen Monat vor der Errichtung der Bohrungen oder der Flächenkollektoren zu erfolgen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • ausgefülltes Anzeigeformular
    • Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn Anzeigender nicht Eigentümer ist
    • Lageplan (z.B. Flurkarte) M 1:1 000 mit Eintragung der Lage der Erdwärmesonde(n)
    • Sicherheitsdatenblatt für die Wärmeträgerflüssigkeit
    • Stoffdatenblatt des Verpressmaterials
    • Stoffdatenblatt des Bohrspülmittels
    • Prüfzertifikat des Sondenherstellers
    • Qualifikationsnachweis/Sachkundenachweis für Unternehmen und Personal nach DIN EN ISO 22475-1 und DVGW-Arbeitsblatt W 120-2
    • bei Nutzung gewerblicher Art oder für öffentliche Einrichtungen ist zusätzlich eine Anzeige nach § 40 der  Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorzunehmen
    • Bauherrenvollmacht, wenn Antragsteller nicht selbst einreicht
    • bei Lage im Wasserschutzgebiet: Stellungnahme eines geeigneten Fachbüros zur Darstellung und Bewertung der örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse
  • Rechtsgrundlage

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

  • Anträge / Formulare
  • Was sollte ich noch wissen?

    Nachfolgend können Sie in einem Leitfaden wichtige Informationen zur geothermischen Nutzung nachlesen.

    Im Geothermieportal können Sie in einer Standortabfrage bereits in der Planungsphase Auskünfte zur prinzipiellen Eignung des Grundstückes für eine Erdwärmeanlage aus wasserrechtlicher, geologischer und bergbaulicher Sicht einholen und einen Antrag online stellen. (Die Einreichung des Anzeigeformulars für die Nutzung von Erdwärme ist weiterhin in Papierform beim Landkreis Wittenberg vorzunehmen).

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