Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)

Änderung der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)

  • Leistungsbeschreibung

    Persönliche Änderungen (z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung) müssen Sie unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerken lassen.

    Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Adressänderung braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.

    Bei einer Adressänderung außerhalb des Zulassungsbezirkes müssen Sie bei der für Ihren neuen Hauptwohnsitz zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeuges beantragen.

    Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.
    Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragen. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich an diese, damit sie das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen kann.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
    • durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
    • für Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • Welche Gebühren fallen an?
    • Adressänderung: 12,00 Euro
    • Namensänderung: 12,00 Euro (+3,80 Euro, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt werden muss)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

  • Rechtsgrundlage
  • Anträge / Formulare
  • Was sollte ich noch wissen?

    Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

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