Genehmigung Beseitigung von Waldwegen

Genehmigung Beseitigung von Waldwegen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beseitigung von Waldwegen bedarf der Genehmigung.

  • Verfahrensablauf

    Im Antrag ist der Grund der Beseitigung des Waldweges anzuführen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag mit Lage des Weges, Länge des Weges, Eigentümer und am Weg angrenzende Eigentümer, Begründung
    • schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
  • Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr von 48 € bis 120 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

  • Rechtsgrundlage

    § 27 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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