Hilfe für junge Volljährige

  • Leistungsbeschreibung

    Jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn sie aufgrund der individuellen Situation notwendig ist.

    Die Formen der Hilfe entsprechen – soweit anwendbar- denen der Hilfe zur Erziehung.

    Leistungsumfang

    • Institutionelle Beratung (Erziehungsberatung) für junge Volljährige
    • Soziale Gruppenarbeit für junge Volljährige
    • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer für junge Volljährige
    • Vollzeitpflege für junge Volljährige
    • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform für junge Volljährige
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Volljährige
    • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Rechtsgrundlage

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