Jagdschein für Ausländer

Jagdschein für Ausländer

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten besondere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • der letzte Jagdschein
    • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung (Deckung mind. 500 TEUR für Personenschäden und 50 TEUR für Sachschäden)
    • Nachweis über jagdliche Erfahrung im Ausland
    • europäischer Feuerwaffenpass Erklärung über die Zuverlässigkeit
    • Eignung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG
    • Einladung zur Jagd oder Jagderlaubnisschein
    • 2 aktuelle Lichtbilder
  • Anträge / Formulare

Kontakt