Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktiker-Recht – Frühjahr 2024

Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktiker-Recht – Frühjahr 2024

Mörser mit Kamillenblüten
Mörser mit Kamillenblüten

Der schriftliche Teil des nächsten Überprüfungsverfahrens nach dem Heilpraktiker-Recht für die

  • allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie

findet voraussichtlich am 20. März 2024 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) statt. Bis zum 26. Januar 2024 können Anmeldungen zum Überprüfungsverfahren im Fachdienst Ordnung- Straßenverkehr eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Unterlagen sind vollständig entsprechend der Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz einzureichen. Gleichzeitig ist der Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 345 Euro zu erbringen.

Konto der Kreisverwaltung Wittenberg
IBAN: DE28 8055 0101 0000 0000 27
BIC: NOLADE21WBL

unter Angabe der Buchungsnummer: 122100-431100 /Erl.HP …Name…

Weitere Informationen können im Fachdienst Ordnung, Abt. Allgemeines Ordnungsrecht eingeholt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Göttert, Tel 03491 806 – 1708, Zimmer B1-74 (Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg)

Hinweis: Die nächsten voraussichtlichen Termine des schriftlichen Teils für das Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktiker-Recht sind im Herbst 2024 und Frühjahr 2025.