Geflügelhalter aufgepasst: Vorsorge gegen Vogelgrippe und Geflügelpest auch im Landkreis Wittenberg wichtig

Geflügelhalter aufgepasst: Vorsorge gegen Vogelgrippe und Geflügelpest auch im Landkreis Wittenberg wichtig

Hanh und Hühner stehe auf der Wiese.
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Auch im Landkreis Wittenberg sollten Geflügelhalter sensibel mit dem Thema Geflügelpest oder Vogelgrippe umgehen. Seit November 2023 sind wieder vermehrt Fälle der Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI, HPAI, „Vogelgrippe“) bei Wildvögeln und bei Geflügel aufgetreten, vor allem in Norddeutschland.

Am 19. Dezember 2023 wurden in einem Geflügelzuchtbestand mit ca. 20.000 Hühnern in Calbe (Saale) im Salzlandkreis gehäufte Todesfälle und Krankheitsanzeichen bei Hühnern festgestellt. Als Ursache wurde das Aviäre Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Am 21. Dezember 2023 wurde durch den Salzlandkreis der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt und die Tötung aller Tiere des betroffenen Bestandes wurde veranlasst.

Geflügelpest oder Vogelgrippe – so schützen Sie ihren Bestand richtig

Der Ausbruch der Geflügelpest im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt macht deutlich, dass auch für die Geflügelbestände im Landkreis Wittenberg aktuell die Gefahr eines Eintrags der Geflügelpest gewachsen ist. Eine Stallpflicht für Geflügel wird im Landkreis derzeit noch nicht angeordnet. Bei einem weiteren Anstieg des Infektionsrisikos kann eine solche Schutzmaßnahme jedoch erforderlich werden.

Alle Geflügelhalter im Landkreis werden schon jetzt aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.

Was müssen Sie als Geflügelhalter jetzt beachten?

Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Eine freiwillige Aufstallung des Geflügels durch die Halter kann die Gefahr der Seucheneinschleppung deutlich reduzieren. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben.

Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen rund um Geflügelpest und Vogelgrippe habe?

Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden, auch wenn das Risiko einer Übertragung der aktuellen Influenzaviren von Wildvögeln auf den Menschen nach wie vor als gering eingestuft wird.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

Stand: 21.12.2023