Führerschein-Pflichtumtausch: Wie viele müssen noch?

Führerschein-Pflichtumtausch: Wie viele müssen noch?

Aus Buchstaben wurde das Wort Führerschein gelegt.
Am Freitag endet für bestimmte Menschen die Frist, den alten Führerschein in das neue EU-Kartenformat zu tauschen.

Am Freitag, den 19. Januar 2024, endet der Umtauschzeitraum für den Führerschein-Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. In dieser Altersgruppe leben rund 12.000 Menschen im Landkreis, von denen nach Informationen der Kreisverwaltung bereits 9.356 Personen im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.

Theoretisch kann daher also von rund 2.500 vermeintlichen “Nachzüglern” ausgegangen werden, die ihren alten Führerschein auf das neue EU-Kartenformat umwandeln müssen. Diese Zahl ist allerdings differenziert zu betrachten, da hier zum Beispiel Umzüge und Todesfälle oder schlicht der fehlende Wille, seinen Führerschein weiterhin zu nutzen, nicht mit betrachtet werden können.

Wartezeiten geringer durch mehr Terminbuchungen

Im Jahr 2023 wurden in dieser Kategorie der zwischen 1965 bis 1970 Geborenen in der Kreisverwaltung Wittenberg insgesamt 4.682 Führerscheine umgetauscht und 1.597 Altdateien erfasst, umgestellt und an externe Behörden versandt.

Die Wartezeiten sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich entspannter, da wir durch die zusätzliche Freigabe von weiteren Online-Buchungsterminen für den Pflichtumtausch Kapazitäten erschlossen haben.

Ein Umtausch ohne vorherige Terminreservierung ist nur donnerstags möglich. Hier schwankte in den letzten Wochen die Zahl der Umtauschenden zwischen 100 und 200 Besucherinnen und Besucher in der Kreisverwaltung, die sich über den Tag verteilten. Neben dem Vor-Ort-Termin (welcher bestenfalls Online reserviert werden sollte) kann auch der Antrag postalisch eingereicht werden. An einer vollständig digitalen Onlineantragstellung wird gegenwärtig gearbeitet, wobei weiter davon auszugehen ist, dass der Antragsteller mindestens einmal in der Fahrerlaubnisbehörde zur Entwertung seines „alten” Führerscheines vorsprechen muss.

Wer muss im nächsten Jahr seinen Führerschein umtauschen?

Natürlich können Bürger, deren Umtauschphase jetzt beginnt und bis zum 19. Januar 2025 dauert, ihren Antrag zum Pflichtumtausch bei uns auch jetzt schon stellen. Das betrifft Menschen, die nach 1971 geboren wurden. In diesem Zusammenhang rechnet die Führerscheinbehörde der Kreisverwaltung Wittenberg theoretisch mit 11.222 Umtauschvorgängen. Es ist sogar zu empfehlen, sich jetzt rechzeitig um einen Termin zu bemühen, um einen Rückstau zum Jahresende zu vermeiden. Diese Anträge werden zeitnah und sachgerecht bearbeitet, wenngleich die Bearbeitung der „Säumigen und Nachzügler“ priorisiert werden.

Wer jetzt die fristgerechte Umstellung verpasst hat, muss auch nicht zwangsläufig ein vorläufiges Führerscheindokument beantragen, da Aufwand und Kosten in einem sehr ungünstigen Verhältnis zum “Normalfall” stehen. Außerdem wird die Gültigkeit der Fahrerlaubnis als Berechtigung zum Führen des entsprechenden Kraftfahrzeuges ja nicht eingeschränkt. Lediglich das mitzuführende Dokument, der Führerschein, ist nach Ablauf der Umtauschfrist ungültig: hier ist bei einer Kontrolle mit zehn Euro Verwarngeld zu rechnen.

Wie lange dauert es und gibt es einen Turbo?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Pflichtumtauschantrages beträgt gegenwärtig fünf Tage, vorausgesetzt der Antrag ist vollständig eingereicht worden. Wie lange es dauert, bis der neue Führerschein beim Bürger ist oder ausgehändigt werden kann, hängt maßgeblich von der Bearbeitungsdauer in der Bundesdruckerei ab, die im Moment maximal bis zu vier Wochen beträgt. Sobald der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde eingeht, wird der Bürger vorrangig per Email informiert. Gleichwohl ist ein Direktversand für einen Aufpreis von 5,10 Euro möglich. Die Kosten für den Pflichtumtausch liegen zwischen 25,30 Euro und 35 Euro.

Ein „verwaltungsinterner Expressumtausch“ ist nicht vorgesehen. Allerdings besteht die Möglichkeit bei der Bundesdruckerei eine Expressbestellung auszulösen, die eine Lieferung innerhalb der nächsten 48 Stunden vorsieht, dafür aber 20 Euro extra kostet.

Führerschein-Umtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Dies betrifft sämtliche Inhaber eines Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die neuen Karten sind auf eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren beschränkt, jedoch hat dies keine Auswirkungen auf die eigentliche Fahrerlaubnis. Der Dokumentenaustausch ist im Allgemeinen nicht mit ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen verbunden.

Der Umtausch der Führerscheine erfolgt gestaffelt und richtet sich für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsdatum des Inhabers. Diese Umtauschpflicht gilt für sämtliche Fahrerlaubnisinhaber, die immer noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig davon, ob es sich um einen Führerschein aus der BRD, der DDR oder einem anderen EU-Land handelt.

Wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dem Antrag eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beizufügen. Diese Abschrift kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Ortes angefordert werden, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren ersten Führerschein beim Volkspolizeikreisamt in Zerbst erhalten haben, sollten Sie sich jetzt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wenden. Ein Muster-Anschreiben für diese Anforderung einer Karteikarte finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderung einer Karteikarte nicht erforderlich ist, wenn der Führerschein seinerzeit in Gräfenhainichen, Jessen (Elster) oder Lutherstadt Wittenberg ausgestellt wurde.

Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und die entsprechende Antragsgebühr benötigt. Die Antragsgebühr variiert und liegt zwischen 25,30 Euro und 35 Euro.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist über die E-Mail-Adresse feb@landkreis-wittenberg.de oder telefonisch unter 03491 806-1780 erreichbar. Mehr Informationen zum Pflichtumtausch gibt es beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.