Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie eigenverantwortlich bei auftretenden Krankheitszeichen handeln und somit eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern sowie die Kontamination von Lebensmitteln verhindern.
Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist.
Die Terminvergabe für eine Gruppenbelehrung in Ihrem Betrieb erfolgt vorzugsweise ONLINE
Alternativ ist eine telefonische Terminvereinbarung möglich (+49 3491 806-2569).
Wir bieten Termine in mehreren Sprachen an und bitten darum, nur Termine in der entsprechenden Sprache zu buchen: