Allgemeine Empfehlungen
Die Impfung schützt regelmäßig aufgefrischt vor einer Erkrankung, vor schweren Verläufen und der Weiterverbreitung des Erregers auf andere. Gegen Keuchhusten steht eine Schutzimpfung zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:
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- Grundimmunisierung: drei Impfungen für Säuglinge im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
- Auffrischungsimpfungen: im Alter von 5-6 Jahren und 9-16 Jahren sowie einmalig bei Erwachsenen
- Schwangere: eine Impfung ab der 28. Schwangerschaftswoche (ggf. früher) zum Schutz des Neugeborenen
- Kontakt zu Risikogruppen (u.a. enge Kontaktpersonen von Säuglingen, Personal im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen): alle 10 Jahre
Empfehlungen bei Krankheitsverdacht bzw. Erkrankung
Langanhaltender Husten über 14 Tage sollte ärztlich abgeklärt werden. Bitte informieren Sie die Arztpraxis vor Ihrem Besuch über die mögliche Ansteckungsfähigkeit. Gegebenenfalls kann ein Antibiotikum verabreicht werden – dieses kann frühzeitig eingenommen die Beschwerden abschwächen und die Dauer der Ansteckungsfähigkeit vermindern.
Erkrankte sollten zum Schutz anderer den Kontakt zu anderen Personen vermeiden, insbesondere zu Säuglingen, Kleinkindern und Senioren. Darüber hinaus besteht ein Besuchs- und Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Kindertagesstätten, Schulen, Horte). Die Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung erfordert eine mündliche oder schriftliche ärztliche Bestätigung und wird meist 5 Tage nach Beginn einer Antibiotika-Therapie bzw. 3 Wochen nach Beginn des Hustens (ohne Antibiotika) wieder erteilt. Grundsätzlich sollten Erkrankte viel trinken und kleinere Mahlzeiten über den Tag verteilt zu sich nehmen.
Empfehlungen für Kontaktpersonen von Erkrankten
Nicht geimpfte Kontaktpersonen sollten nach dem Kontakt mit Erkrankten vorsorglich mit einem Antibiotikum versorgt sowie ggf. geimpft werden.
Geimpfte Kontaktpersonen können sich dennoch anstecken und den Erreger an andere übertragen. Sollten Sie engen Kontakt zu Risikogruppen haben (z.B. zu Säuglingen oder ungeimpften Personen) sollten auch Sie vorbeugend antibiotisch behandelt werden.
Bei gehäuftem Auftreten von Keuchhusten in Ihrem Umfeld, kann das Gesundheitsamt weitergehende Maßnahmen empfehlen.