Sachbearbeiter Leistungsrecht Eingliederungshilfe (m/w/d)

Sachbearbeiter Leistungsrecht Eingliederungshilfe (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Leistungsrecht Eingliederungshilfe (m/w/d)

befristet für zwei Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • Was erwartet Sie?

    In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

     

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

     

    1. Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX, u. a.
    • Beratung nach dem SGB, insbesondere zu den Verwaltungsabläufen
    • Unterstützung bei Antragstellung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten
    • Prüfung der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit
    • Prüfung der Geltendmachung vorrangiger Leistungsansprüche nach dem SGB
    • Klärung von Sachverhalten mit anderen Dienststellen, Betreuern und Leistungserbringern und Bearbeitung von Anfragen sowie Auskunftsersuchen
    • Ablehnung von Anträgen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen
    • Berechnung der Gesamtleistungen für die im Rahmen des Gesamtplanes festgelegten Leistungen
    • Prüfung, Ermittlung und Bescheiderstellung zu den Annexleistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach dem 6. Kap. SGB IX, §§ 113 ff SGB IX wie u.a. Mobilitätshilfen, Fahrtkosten, Besuchsbeihilfen, Gemeinschaftsreisen, Hilfsmittelversorgung
    • Prüfung von Einkommen und Vermögen im turnusmäßigen Abstand
    • computergestützte Bescheiderstellung und -erteilung zu Erst-, Folge- und Änderungsanträgen
    • Veranlassung und Kontrolle der termingerechten Auszahlung der gewährten Leistungen an die Leistungserbringer und/oder Leistungsberechtigte über Anwendungssoftware LÄMMkom
    • Überwachung des korrekten turnusmäßigen Einsatzes der Budgetmittel nach § 29 SGB IX
    • Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung, Kontrolle Rechnungslegungen
    • Überwachung der Schnittstelle HAMMISSA; Bearbeitung, Erfassung, Überwachung und Kontrolle der Einnahmen
    • Feststellung von Überzahlungen, Unrechtmäßigkeit, Erteilung von Rückforderungs-, Aufhebungs- und Änderungsbescheiden
    • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem bürgerlichen Recht gegen Unterhaltspflichtige gemäß § 138 (4) SGB IX
    • Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung

     

    1. Gewährung von Leistungen nach dem III. / IV. und IX. Kapitel SGB XII für Leitungsberechtigte in besonderen Wohnformen nach dem SGB IX, u. a.
    • Beratung nach dem SGB
    • Prüfung der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit
    • Klärung von Sachverhalten mit anderen Dienststellen, Betreuern und Leistungserbringern und Bearbeitung von Anfragen sowie Auskunftsersuchen
    • Prüfung und Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten
    • Prüfung des Anspruches und der Notwendigkeit eines zusätzlichen Barbetrags
    • Prüfung zusätzlicher Bedarfe
    • Prüfung von Einkommen und Vermögen im turnusmäßigen Abstand und bei eintretenden Änderungen
    • computergestützte Bescheiderstellung und -erteilung zu Erst-, Folge- und Änderungsanträgen
    • Veranlassung und Kontrolle der termingerechten Auszahlung der gewährten Leistungen an die Leistungserbringer und/oder Leistungsberechtigte über Anwendungssoftware LÄMMkom
    • Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung
    • Überwachung der Schnittstelle HAMMISSA; Bearbeitung, Erfassung, Überwachung und Kontrolle der Einnahmen und ggf. Rückforderungen
    • Bearbeitung Ablehnung bei fehlenden Anspruchsvoraussetzungen und/oder bei Änderungen und Wegfall des Hilfebedarfs im Namen aller beteiligten Leistungsträger
    • Feststellung von Überzahlungen, Unrechtmäßigkeit, Erteilung von Rückforderungs-, Aufhebungs- und Änderungsbescheiden
    • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem bürgerlichen Recht gegen Unterhaltspflichtige gemäß § 94 SGB XII
    • Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung
    • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in besonderen Wohnformen und Erteilung von Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheiden

     

    1. Bearbeitung von Kostenersatzforderungen und Kostenerstattungen nach SGB XII und X
  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
    • abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten
  • Was erwarten wir?
    • Rechtskenntnisse im SGB I, IX, X, XII, Bundesteilhabegesetz, Eingliederungshilfeverordnung, Budgetverordnung, Rahmenverträge gemäß § 79 SGB XII des Landes Sachsen-Anhalt, teilweise: SGB II, III, V, VI, VIII, XI, BGB
    • Computerkenntnisse in Word, Excel, Fachsoftware LÄMMkom
    • Gesprächs-, Beratungs- Vermittlungs- und Verhandlungskompetenz
    • soziale Kompetenz im Umgang mit Leistungsberechtigtem und Beteiligten
    • Fähigkeit persönliche Probleme und Bedarfslagen des Leistungsberechtigten zu erkennen und einzuordnen
    • Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, Kritikfähigkeit
    • Führerschein der Klasse B
  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Zur Bewerbung

    Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

     

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

     

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

     

    Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

     

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. August 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.

    Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.

     

    Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

     

    Hinweis:

    Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.

     

    Lutherstadt Wittenberg, 26. Juli 2024

  • Stellenausschreibung als PDF Datei