Waldbrandgefahr im Landkreis Wittenberg: Aktuelle Lage und Verhaltenshinweise

Waldbrandgefahr im Landkreis Wittenberg: Aktuelle Lage und Verhaltenshinweise

Waldbrand

Die untere Forstbehörde des Landkreises Wittenberg weist aufgrund der anhaltend trockenen Witterung auf eine erhöhte Waldbrandgefahr hin. Da in den letzten Wochen die Niederschlagsmenge in unserer Region deutlich unter dem Durchschnitt lag, wurde die Waldbrandstufe auf Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) angehoben . Alle Gebiete im Landkreis sind von dieser Einstufung betroffen, weshalb Vorsichtsmaßnahmen unbedingt erforderlich sind.

Ursachen und Auswirkungen der sehr hohen Waldbrandgefahr

Die aktuellen klimatischen Bedingungen begünstigen nicht nur das Entstehen, sondern auch die schnelle Ausbreitung von Waldbränden. Insbesondere die trockenen Böden und die geringe Luftfeuchtigkeit sorgen dafür, dass bereits kleinste Funken schnell zu großflächigen Bränden führen können. Dadurch entsteht nicht nur eine Gefahr für die Natur, sondern auch für Menschen und Tiere. Vor allem Kiefernwälder, die einen großen Teil unserer Waldgebiete ausmachen, sind in dieser Situation besonders leicht entzündbar.

Verhaltensregeln für Waldbesucher

Um das Risiko zu minimieren, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger um die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

  1. Rauchverbot: Im gesamten Waldgebiet herrscht absolutes Rauchverbot. Zigaretten dürfen weder im Wald noch in dessen Nähe weggeworfen werden.
  2. Feuerverbot: Offenes Feuer ist in Wäldern und in einem Abstand von mindestens 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dies gilt auch für das Grillen auf Waldparkplätzen und ausgewiesenen Rastplätzen.
  3. Kein Betreten von Gefahrenzonen: In besonders trockenen Gebieten kann das Betreten von Wäldern eingeschränkt oder verboten sein. Achten Sie auf entsprechende Warnhinweise und Sperrungen.
  4. Keine Fahrzeuge auf Waldwegen parken: Fahrzeuge, insbesondere mit heißem Katalysator, dürfen nicht auf trockenem Gras oder Waldwegen abgestellt werden, da dies zur Entzündung führen kann. Zusätzlich stellt das Befahren und das Parken auf Waldwegen eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 5 LWaldG dar.
  5. Melden von Bränden: Sollten Sie ein Feuer oder eine Rauchentwicklung im Wald beobachten, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

Um die Wälder im Landkreis Witenberg auch in Zukunft zu schützen, appelieren wir an die Bevölkerung, sich der Situation bewusst zu sein und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln. Jeder Einzelne kann durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, unsere Wälder vor Schaden zu bewahren.

Weitere Informationen

Die Waldbrandgefahr im Landkreis Wittenberg wird täglich neu bewertet. Weiterführende Informationen zur Gefahrenlage finden Sie auf der Webseite des Landeszentrum Wald und den Informationssystemen des Deutschen Wetterdienstes.

Aktuelle Waldbrandgefahrenkarte