Fördermittel für Kinder- und Jugendfreizeiten

Fördermittel für Kinder- und Jugendfreizeiten

Betreuer und Kinder im Ferienlager
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Der Landkreis Wittenberg vergibt Mittel des Landesverwaltungsamtes zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten an freie Träger der Jugendhilfe.

Die Gelder sollen für die Umsetzung von zusätzlichen Fahrten, Ferienlagern und Freizeiten zum Zwecke der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs.3 Nr. 5 SGB VIII für Kinder und Jugendliche aus Sachsen-Anhalt im Alter zwischen 6 und 18 Jahren weitergereicht werden. Hierzu gehören insbesondere pädagogisch begleitete Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die nachhaltig die persönliche Entwicklung, Bildung und soziale Integration junger Menschen fördern.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form einer Projektförderung.

Der Landkreis ist hierbei Weiterleitungsempfänger und reicht die Mittel an die freien Träger der Jugendhilfe als Letztempfänger weiter.

Die Zuwendung wird als Festbetrag teilnehmerbezogen unter Berücksichtigung der Maßnahmedauer gewährt. Der tagesbezogene Festbetrag beträgt 20€ je Tag und Teilnehmenden bei Mehrtagesveranstaltungen ohne Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung und Tagesveranstaltungen. Bei Mehrtagesveranstaltungen mit Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung wird ein Festbetrag von 40€ je Tag und Teilnehmer gewährt.

Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die je Maßnahmetag eine Programmdauer von mindestens 6 Zeitstunden umfassen. Die Förderung einer Maßnahme kann höchstens für die Dauer von 14 Tagen erfolgen. Der Landkreis trägt für jede förderfähige Maßnahme einen Anteil von 10% der Gesamtkosten der Maßnahme.

Die Anträge können ab sofort durch freie Träger der Jugendhilfe beim Fachdienst Jugend gestellt werden. Hierfür können die Antragsformulare des Landkreises zu Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach Punkt 5.4 (https://service.landkreis-wittenberg.de/de/kinder-und-jugenderholung.html) und Projektförderungen nach Punkt 5.5 (https://service.landkreis-wittenberg.de/de/projektfoerderung.html) der Richtlinie zur Förderung von Angeboten der Jugendarbeit gemäß §§ 11-14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg genutzt werden.

Anschrift:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Jugend
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Ansprechpartner:
Frau Stefanie Victoria Werner
Sachbearbeiterin Fördermittel
Tel.: 03491 806-2231
E-Mail: stefanie-victoria.werner@landkreis-wittenberg.de

Frau Birgit Gaube
Sachbearbeiterin Fördermittel
Tel.: 03491 806-2228
E-Mail: birgit.gaube@landkreis-wittenberg.de