Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter Jugendgerichtshilfe (m/w/d) im Rahmen einer Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung voraussichtlich befristet bis März 2026 zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • Was erwartet Sie?

    In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

     

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eigenverantwortliches Arbeiten.

     

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

     

    1. Tätigwerden vor gerichtlichen Verhandlungen, u. a.
    • Bearbeitung von Mitteilungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendanstalt und der U-Haft
    • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten-Angelegenheiten
    • Kontaktaufnahme und beratende Gespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsen und deren Sorgeberechtigen
    • frühzeitige Prüfung, ob für die Jugendlichen oder Heranwachsenden Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
    • Hinzuziehung amtlicher Stellen wie z.B. Berufsberatung, Suchtberatung, Erziehungs- und Familienberatung
    • Zusammenarbeit mit Rechtsbeiständen
    • Erstellung eines Vorabberichtes für die Staatsanwaltschaft
    • Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion und der Staatsanwaltschaft in Richtung Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Einstellung des Verfahrens

     

    1. Mitwirkung in jugendrichterlichen Verfahren, u. a.
    • Erstellung eines sozialpädagogischen Jugendgerichtshilfeberichtes
    • Teilnahme an den Hauptverhandlungsterminen am Amtsgericht und Landgericht
    • Betreuung und Beratung des Angeklagten zum jeweiligen Stand des Verfahrens
    • Information der Sorgeberechtigten zum jeweiligen Stand des Verfahrens
    • Teilnahme an Haftprüfungsterminen und Unterbreiten von Vorschlägen
    • Vermeidung von U-Haft durch Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe, Vorbereitung der Unterbringung durch Absprachen mit der Koordinierungsstelle und dem Einrichtungsleiter sowie den Sozialarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes

     

    1. Tätigwerden nach der Hauptverhandlung, u. a.
    • Erstellung einer Verhandlungsniederschrift
    • Organisation und Mitwirkung bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen aus dem Urteil/Beschluss des Gerichtes
    • Vermittlungstätigkeiten, z. B. zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeit, zum Täter-Opfer-Ausgleich, in Sozialen Trainingskurs, in Anti-Gewalt-Training u. a.
    • Erfüllungskontrolle der Weisung oder Auflage
    • Information und Abstimmung mit dem Sozialen Dienst der Justiz
    • Berichterstattung an das Gericht/die Staatsanwaltschaft über den Erfüllungsstand der Weisungen und Auflagen
    • Teilnahme bei Anhörungsterminen bei Nichterfüllung der richterlichen Weisungen/Auflagen
    • Vorschläge zur Abänderung der Weisungen und Auflagen bei Notwendigkeit
    • Betreuung während der Haft durch Schriftverkehr und Besuche in der Jugendvollzugsanstalt/Maßregelvollzug
    • Berichte an die Jugendvollzugsanstalt zur Frage der Vollzugslockerung
    • Teilnahme und Berichterstattung bei Berufungsverhandlungen am Landgericht

     

    1. Tätigwerden vor und nach Entlassung aus dem Vollzug, u. a.
    • Stellungnahme/Bericht zur vorzeitigen Entlassung
    • Teilnahme bei der Anhörung zur vorzeitigen Entlassung
    • Unterredung mit den Sorgeberechtigten zur erneuten Wiederaufnahme in den Haushalt oder Vermittlung alternativer Möglichkeiten
    • Pädagogische Beratung des Betroffenen und dessen Sorgeberechtigten
    • Vermittlung von Hilfsmöglichkeiten bei der Eingliederung
    • Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Sozialen Dienst der Justiz
    • Überwachung von Auflagen
    • Berichterstattung zum Erfüllungsstand an das zuständige Gericht/Staatsanwaltschaft
    • Stellungnahme zur Strafmakelbeseitigung

     

    1. Qualitätsmanagement, u. a.
    • als Zusammenhangstätigkeit der o. g. Punkte

     

    1. Kinderschutz, Krisenintervention, Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, u. a.
    • Erörterung der Situation und des Hilfebedarfs mit dem Kind/ Jugendlichen, Angebot von Hilfen
    • Durchführung von Bereitschaftsdiensten
  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Erziehungswissenschaftler mit Fachrichtung Sozialpädagogik (nach Bachelor-/ Master oder Diplom-Studiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
  • Was erwarten wir?
    • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
    • Gesetzeskenntnisse: insbesondere SGB I, SGB VIII, SGB X, JGG, StGB, StPO, OWiG, DSG LSA
    • Erfahrungen in der Gesprächsführung und im sozialpädagogischen Handeln
    • sehr hohe Belastbarkeit
    • persönliche und eigenverantwortliche Führung von Gesprächen
    • Teamfähigkeit
    • gute PC-Kenntnisse
    • Bereitschaft zur Durchführung von Bereitschaftsdiensten
    • Führerschein der Klasse B
  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Zur Bewerbung

    Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

     

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

    Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

     

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24. Oktober 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.

    Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.

     

    Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

     

    Hinweis:

    Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.

     

    Lutherstadt Wittenberg, 4. Oktober 2024

     

  • Stellenausschreibung als PDF-Datei