Rettungsdienst

Rettungsdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rettungsdienst ist gemäß § 1 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und wirkt beim Katastrophenschutz mit. Er beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung. Der Rettungsdienst schließt die rettungsdienstliche Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen ein.

    Die Notfallrettung ist gemäß § 2 Abs. 1 RettDG LSA die präklinische medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür qualifiziertes medizinisches Personal am Notfallort sowie deren Beförderung in Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung. Die qualifizierte Patientenbeförderung ist die medizinisch notwendige Beförderung kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die, ohne Notfallpatient zu sein, während der Beförderung in einem dafür ausgestatteten Rettungsmittel der fachgerechten Betreuung durch qualifiziertes medizinisches Personal bedürfen.

    Der Träger des Rettungsdienstes ist gemäß § 4 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) der Landkreis Wittenberg. Der Rettungsdienstbereich umfasst das Gebiet des Landkreises Wittenberg. Der Träger des Rettungsdienstes überwacht die Erfüllung der an den Leistungserbringer übertragenen Aufgaben auf der Grundlage der Vorschriften des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18. Dezember 2012.

  • Rechtsgrundlage
    • §§ 1 und 2 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)
    • § 60 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung
  • Was sollte ich noch wissen?

    wenn kein akuter Notfall vorliegt bitte folgende Nummer anrufen

    116 117 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

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