Meldepflicht für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – Jetzt einfach online anmelden!

Meldepflicht für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – Jetzt einfach online anmelden!

Pipeline Industriegelände
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Sie betreiben eine Wasserversorgungsanlage im Landkreis Wittenberg?
Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Änderungen und Vorgänge Ihrer Anlage dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies ist durch die §§ 11 Abs. 1 – 3 der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben und kann nun bequem online erledigt werden.

Was muss gemeldet werden?

Als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage müssen Sie unter anderem folgende Vorgänge melden:

  1. Errichtung der Wasserversorgungsanlage
  2. (Wieder-)Inbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage
  3. Bauliche oder betriebliche Veränderungen, die die Trinkwasserqualität beeinflussen könnten
  4. Eigentumswechsel oder Übergang des Nutzungsrechts
  5. Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Anlage
  6. Dauer des Betriebs bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen

Die Meldung der Errichtung, Inbetriebnahme oder baulichen Veränderungen muss mindestens vier Wochen im Voraus erfolgen. Stilllegungen müssen innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Haben Sie eine Frist verpasst? Dann melden Sie die Änderung bitte unverzüglich nach Kenntnis.

Wer ist zur Meldung verpflichtet?

Die Meldepflicht gilt für Betreiber folgender Wasserversorgungsanlagen:

  • Zentrale, dezentrale oder Eigenwasserversorgungsanlagen: Bei Errichtung, Inbetriebnahme, baulichen Veränderungen, Eigentumswechsel oder Stilllegung.
  • Mobile Wasserversorgungsanlagen: Bei Inbetriebnahme, baulichen Veränderungen oder Stilllegung.
  • Gebäudewasserversorgungsanlagen: Bei Errichtung, Inbetriebnahme, Eigentumswechsel oder Stilllegung.
  • Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen: Bei Errichtung, Inbetriebnahme, Stilllegung und Angabe der Dauer des Betriebs.
  • Nicht-Trinkwasseranlagen (falls im gleichen Gebäude wie eine Gebäudewasserversorgungsanlage): Bei Errichtung und Stilllegung.

Wie funktioniert die digitale Meldung?

Über unser Online-Portal können Sie Ihre Wasserversorgungsanlage schnell und einfach melden. So gehen Sie vor:

  1. Einloggen mit Ihrem Nutzerkonto Bund oder „Mein Unternehmenskonto“.
  2. Meldung wählen: Ob Errichtung, Inbetriebnahme oder Stilllegung – alle Optionen sind im Portal verfügbar.
  3. Unterlagen hochladen und Meldung abschicken – fertig!

Wichtiger Hinweis:

Sollte in der Vergangenheit keine Meldung Ihrer Wasserversorgungsanlage erfolgt sein, holen Sie diese bitte unverzüglich nach, um Bußgelder zu vermeiden.

Jetzt online anmelden und Fristen einhalten!

Nutzen Sie unser Online-Portal, um Ihre Meldepflichten schnell und unkompliziert zu erfüllen. So sparen Sie Zeit und bleiben gesetzeskonform. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier: https://service.landkreis-wittenberg.de/de/anzeige-wasserversorgungsanlagen.html