Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht – Frühjahr 2025

Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht – Frühjahr 2025

Kamille in Naturheilkunde und Homöopathie
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Der schriftliche Teil des nächsten Überprüfungsverfahrens nach dem Heilpraktikerrecht für die   

  • allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie

findet voraussichtlich am 19. März 2025 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) statt. 

Bis zum 27. Januar 2025 können Anmeldungen zum Überprüfungsverfahren im Fachdienst Ordnung und Sicherheit eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Unterlagen sind vollständig entsprechend der Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz einzureichen.

Gleichzeitig ist der Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 345 Euro zu erbringen.

Konto der Kreisverwaltung Wittenberg

          IBAN: DE28 8055 0101 0000 0000 27

          BIC: NOLADE21WBL

unter Angabe der Buchungsnummer: 122100-431100 /Erl.HP …Name…

Weitere Informationen können im Fachdienst Ordnung und Sicherheit, Abt. Allgemeines Ordnungsrecht eingeholt werden.

Ansprechpartnerin ist Frau Noack, Tel 03491 806 – 1711, Zimmer B1-77 (Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg).

Hinweis:

Die nächsten voraussichtlichen Termine des schriftlichen Teils für das Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht sind im Herbst 2025 und im Frühjahr 2026.