Der Landkreis Wittenberg hebt am heutigen 29. April 2025 die Allgemeinverfügung vom 29. März 2025 zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Geflügelpest) auf. Die damit verbundenen seuchenrechtlichen Maßnahmen treten zum 30. April 2025 außer Kraft.
Hintergrund
Am 28. März 2025 wurde in einem Geflügelbestand in Kemberg im Ortsteil Gaditz ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt. Zum Schutz weiterer Bestände richtete der Landkreis eine Schutzzone und eine Überwachungszone ein. Die betroffenen Tiere wurden am 29. März 2025 tierschutzgerecht getötet und fachgerecht beseitigt.
Bis zum 11. April 2025 wurden alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone tierärztlich untersucht – ohne Nachweis weiterer Infektionen. Auch bei Wildvögeln wurde in der Zwischenzeit kein Vogelgrippevirus nachgewiesen.
Daher kann die Allgemeinverfügung nun vollständig aufgehoben werden. Auf dem betreffenden Hof in Gaditz werden jetzt die abschließenden Desinfektionsmaßnahmen unter Aufsicht des Amtstierarztes beendet.
Was bedeutet das für Geflügelhalter?
Ab dem 30. April 2025 gelten also keine seuchenrechtlichen Einschränkungen mehr. Geflügelhalterinnen und -halter im betroffenen Gebiet müssen keine zusätzlichen Maßnahmen mehr einhalten.
Wir danken allen Beteiligten für ihre Unterstützung und die konsequente Mitwirkung an der Eindämmung der Tierseuche.
➡️ Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde am 29. April 2025 auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht:
Ein Merkblatt zum Schutz von Geflügel vor der Vogelgrippe gibt es hier.