Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 des IfSG Person wird vom Arzt geimpft

Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 des IfSG Person wird vom Arzt geimpft

Mann lässt sich von der Ärztin impfen.
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Ab sofort tritt im Landkreis Wittenberg die  Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 des IfSG in Kraft.

Ab sofort steht Ihnen das Gesundheitsamt täglich Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 13:00 bis 15:00 Uhr und Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 03491 806-2526 für Rückfragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Verfügung. Gern können Sie Ihre Anfragen auch an folgende E-Mail Adresse: impfpflicht@landkreis-wittenberg.de richten.

An jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr können Sie sich im Rahmen der Impfsprechstunde im Gesundheitsamt im Raum B-O 70 kostenlos und ohne Voranmeldung zur Masernimpfung beraten und gegebenenfalls gleich impfen lassen. Ansonsten steht Ihnen das Team des Amtsärztlichen Dienstes auch zu den nebenstehenden Sprechzeiten für die Impf- und reisemedizinische Beratung zur Verfügung.

Unter folgendem Link müssen sich alle Einrichtungen und Unternehmen, die nach § 20 IfSG zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet sind zunächst unter “neue medizinische Einrichtung registrieren”. Mit dem dann per Mail zugesandten Domäne-Kurzel und dem selbst festgelegten Passwort kann man sich im Portal anmelden, wo dann die Meldung eingetragen werden kann. Hier geht es zur Anmeldung.