Zuwendung bei Mehrlingsgeburten beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen (ab Drillinge). Die Ehrenpatenschaft ist mit der Gewährung einer einmaligen Zuwendung von 1400 Euro pro Mehrling verbunden. Nur die leiblichen Eltern oder alleinerziehende Elternteile der Mehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind antragsberechtigt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Verpflichtungen für den Ehrenpaten durch die Patenschaft sind ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Gewährung von freiwilligen Hilfen
des Landes Sachsen-Anhalt an Familien nach Mehrlingsgeburten
und Übernahme einer Ehrenpatenschaft
bei Mehrungen in Sachsen-Anhalt
RdErl. des MS vom 14.04.2020 - 41-51110
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr