Leistung

Lebensmittelprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.

Die Behörden der Lebensmittelüberwachung sorgen durch nach bestimmten Gesichtspunkten organisierten Kontrollen und Probennahmen dafür, dass eine solche Erwartung letztlich auch erfüllt wird. Eine lückenlose Überwachung können sie nicht realisieren. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelüberwachung erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz..

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.