Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik beantragen
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde
anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Die Voraussetzungen um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sind folgende:
- mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
- mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
- mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d.h. selbständige) Tätigkeit als Tragwerksplaner,
oder - Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrer (Professor)
Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet haben. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
- Massivbau,
- Metallbau und
- Holzbau.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Kontakt
Fax: 0391 567-7509
E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Web: https://mid.sachsen-anhalt.de/
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Formulare
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