Leistung

Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure beantragen

Sie wollen nicht mehr als beratender Ingenieur in Sachsen-Anhalt tätig sein? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Leistungsbeschreibung

Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
  • Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
  • Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
  • Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
  • Oder das Mitglied ist verstorben

Daneben können Sie auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden. Damit verlieren Sie aber auch die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure.

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.