Ersatz eines Schulzeugnisses bei Verlust beantragen
Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren an.
Zuständige Stelle
Die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.
Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
- Sprechen Sie das Schulsekretariat an und vereinbaren Sie einen Termin. Um die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses zu beantragen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen.
- Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.
Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.
Rechtsgrundlage
- Schulgesetz Sachsen-Anhalt
- Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen
- Zeugnisse und Bescheinigungen der berufsbildenden Schulen
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung)
- Richtlinien zum Schülerstammblatt und zum sonstigen Datenbestand an allgemeinbildenden Schulen, berufsbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges des Landes Sachsen-Anhalt
Urheber
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
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13:00 - 15:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:
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