Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen
Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.
Leistungsbeschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.
Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Zuständige Stelle
Die Gleichwertigkeitsprüfung und die Eignungsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Für die Bewerbung zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist Herr Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg zuständig.
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.
Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
Rechtsgrundlage
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
Kontakt
Fax: 0391 5675024
E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de
Web: https://ljpa.sachsen-anhalt.de
Web: https://ljpa.sachsen-anhalt.de/landesjustizpruefungsamt/wegweiser/
Öffnungszeiten