Anerkennung einer Forstwirtschaftliche Vereinigung beantragen
Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes
Leistungsbeschreibung
Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.
Voraussetzungen
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
- die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
- Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
- Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
- beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
- Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung
Gebühren (Kosten)
- 1,00 – 51,00 Euro;
- auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Ca. vier bis sechs Wochen
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Anträge / Formulare
Formlose schriftliche Antragstellung
Verfahrensablauf
- Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
- Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
Rechtsgrundlage
§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html
Kontakt
Fax: 0345 514-2663
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.