Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ihr Unternehmen möchte Einrichtungen mit fluorierten, natürlichen oder alternativen Kältemitteln installieren, instandhalten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- ortsfeste Kälteanlagen,
- ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
- Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
- Brandschutzeinrichtungen.
Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal und
- über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen
- ausreichend sachkundiges Personal beschäftigen und
- das sachkundige Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren hat, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (bzw. Zertifikat) nach.
Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.
Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist gelten die vereinfachten Bedingungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Sachkundenachweis bzw. Zertifikat in Kopie für alle angegebenen sachkundigen Personen
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung Handwerksrolle
- Lieferscheine folgender Werkzeuge: Löteinrichtung, Absaugstation, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe
Gebühren (Kosten)
Die Bemessung der Gebühr ist vom Zeitaufwand der Bearbeitung und folgenden Faktoren abhängig:
- Standorte des Unternehmens
- Sachkundiges Personal
- Verwaltungsaufwand.
Fristen
Der Antrag auf Zertifizierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.
Verfahrensablauf
Die Unternehmenszertifizierung erhalten Sie, wenn Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen beim Landesverwaltungsamt einreichen (per Mail oder Post). Die Unterlagen werden geprüft. Sollten die Unterlagen vollständig sein und sich keine Rückfragen ergeben, erhalten Sie das Zertifikat auf dem Postweg.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 der Kommission vom 6. September 2024 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhäng
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
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