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+49 3491 806-2520 silke.pohl@landkreis-wittenberg.de
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+49 3491 806-2517 diana.henska@landkreis-wittenberg.de
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Sobald ein Kopflaus-Befall festgestellt wird, besteht ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehören unter anderem Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Heime und Ferienlager.
Um die Läuse wieder loszuwerden, bedarf es der Behandlung mit einem zugelassenen Läusemittel (Ausnahme: Schwangere, Stillende, Menschen mit bestimmten Allergien). Mit der einmaligen Behandlung ist es jedoch nicht getan. Wichtig ist, dass die Zweitbehandlung mit Läusemitteln nach acht Tagen nicht vergessen wird. Denn sonst besteht erneut Übertragungsgefahr, da in der Zwischenzeit Läuse nachgeschlüpft sein können.
Zusätzlich zur Behandlung mit Läusemittel sollte das Haar alle vier Tage mit Pflegespülung und einem Läusekamm sorgfältig ausgekämmt werden, um eventuell nachgeschlüpfte Läuse zu entfernen.
Genauere Informationen zur Behandlung erhalten Sie bei Ihrem Apotheker, Haus- bzw. Kinderarzt oder in den untenstehenden Broschüren.
Die Gemeinschaftseinrichtung darf nur unter folgenden Bedingungen wieder betreten werden:
Sollte ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung in den Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich sein, können Sie dieses beim zuständigen Haus- bzw. Kinderarzt oder im Gesundheitsamt erhalten. Bevor Sie einen Termin zur Untersuchung durch das Gesundheitsamt vereinbaren, führen Sie bitte eine sachgerechte Behandlung des Kopflausbefalls durch.
Die Untersuchung mit anschließender Attest-Ausstellung dauert ungefähr 15 Minuten und kann bereits am frühen Morgen erfolgen, sodass die Einrichtung ggf. noch am selben Tag wieder besucht werden kann. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung mit dem aktuellen Kopflaus-Befund sowie eine Beratung zur ggf. erforderlichen weiteren Behandlung des Kopflaus-Befalls.
Eine Beratung durch das Gesundheitsamt zu Kopfläusen und Behandlungsoptionen ist kostenfrei und im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – § 34 Absatz 6
„Kopfläuse – was tun?“ deutsch https://shop.bzga.de/pdf/60020000.pdf
„Kopfläuse – was tun?“ arabisch https://shop.bzga.de/pdf/60020150.pdf
„Kopfläuse – was tun?“ englisch https://shop.bzga.de/pdf/60020070.pdf
„Kopfläuse – was tun?“ russisch https://shop.bzga.de/pdf/60020110.pdf
„Kopfläuse – was tun?“ türkisch https://shop.bzga.de/pdf/60020060.pdf
Informationen rund um das Thema Kopfläuse http://www.pediculosis-gesellschaft.de/die-kopflaus
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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