Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Jugendamt.
Kontakt
Telefon: +49 3491 806-2322
Telefon: +49 3491 806-2323
Telefon: +49 3491 806-2325
Telefon: +49 3491 806-2327
Telefon: +49 3491 806-2328
Telefon: +49 3491 806-2329
Telefon: +49 3491 806-2330
Telefon: +49 3491 806-2331
Telefon: +49 3491 806-2332
Telefon: +49 3491 806-2334
Telefon: +49 3491 806-2335
Telefon: +49 3491 806-2336
Telefon: +49 3491 806-2337
Telefon: +49 3491 806-2338
Telefon: +49 3491 806-2339
Fax: +49 3491 806-2290
E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr