Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
Ihr Vermessungsvorhaben erstreckt sich über eine weite Distanz? Dann beantragen Sie eine Vermessung einer langgestreckten Anlage.
Leistungsbeschreibung
Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:
- Rad- und Gehwege,
- Straßen,
- Deiche,
- Wasserläufe.
Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.
Die Vermessung beauftragen meist
- Bund,
- Länder,
- Städte,
- Gemeinden und
- Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
Voraussetzungen
Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
- Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Kontakt
Fax: 03491 495324
E-Mail: post@vermessungsbuero-ziegler.de
Fax: +49 391 567-7821
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Web: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
E-Mail: roemmer-vermessung@gmx.net
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
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