Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Leistungsbeschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Anträge / Formulare
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
Urheber
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 03491 495324
E-Mail: post@vermessungsbuero-ziegler.de
Fax: +49 391 567-7821
E-Mail: service.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Web: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
E-Mail: roemmer-vermessung@gmx.net
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
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