Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Gebühren (Kosten)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Kontakt
Fax: +49 3491 806-1794
E-Mail: feb@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Dienstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Öffnungszeiten
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Dienstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.