Als IT-Dienstleister Stammdaten in EMCS erfassen oder ändern lassen
Wenn Sie als IT-Dienstleister für Wirtschaftsbeteiligte den Nachrichtenaustausch in EMCS durchführen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Zur erstmaligen Erfassung oder Änderung Ihrer Stammdaten in EMCS müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.
IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.
Voraussetzungen
- Sie sind IT-Dienstleister und führen für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durch.
-
Sie wollen Ihre Stammdaten im EMCS eintragen beziehungsweise ändern lassen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Gebühren (Kosten)
Für Sie entstehen keine Kosten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.
Rechtsbehelf
Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Für die Erfassung oder Änderung der Stammdaten in EMCS müssen Sie als IT-Dienstleister einen schriftlichen Antrag stellen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
- Antrag auf Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083)
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Stammdaten. Wenn es sich um einen Antrag auf erste Registrierung als IT-Dienstleister handelt, wird Ihnen die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer mitgeteilt.
- Die Hinterlegung der Teilnehmerdaten (unter anderem Netzanbindung, Nachrichtengruppen) ist separat zu beantragen.
- Wirtschaftsbeteiligte, für die Sie als IT-Dienstleiter auftreten sollen, müssen dies mit dem Formular 033094 beantragen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nummer 684/2009 (EMCS-DVO) der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2008 /118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG)
- § 16 Biersteuerverordnung (BierStV)
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
- § 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
- § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)
- § 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV)
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- § 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV)
Urheber
Kontakt
Telefon: +49 228 303-26090
Fax: +49 228 303-97925
E-Mail: servicedesk@zoll.de
Web: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
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