Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Erforderliche Unterlagen
Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist.
Gebühren (Kosten)
die Meldung ist kostenfrei möglich
Fristen
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine drei Wochen Frist ab Inbetriebnahme.
Anträge / Formulare
Verfahrensablauf
- Laden Sie das pdf-Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular am Computer aus.
- Speichern Sie das Formular.
- Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de .
- Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kontakt
Bundesnetzagentur (BNetzA), DLZ 60
Adresse
Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel, documenta-Stadt
Fax: +49 180 5734870-1001
E-Mail: anlagenregister@bnetza.de
Öffnungszeiten