Leistung

Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Leistungsbeschreibung

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Verzichtserklärung

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Fristen

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.