Leistung

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen, müssen Sie das der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel

  • eine Kindertagesstätte,
  • eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.

Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
  • nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
  • bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
  • Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde

Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.

Voraussetzungen

Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Meldepflicht:

Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.