Leistung

Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
  • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
     

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Weitere Informationen

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.