Leistung

Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

 Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.