Leistung

Verwendungsnachweis für Zuwendungen für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen einreichen

Wenn Ihnen eine Förderung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse bewilligt und ausgezahlt wurde, müssen Sie hierfür fristgerecht einen Verwendungsnachweis einreichen.

Leistungsbeschreibung

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) unterstützt Sie mit der Förderung bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen.

Wenn Sie für Ihre Beratung eine Zuwendung erhalten haben, müssen Sie hierfür innerhalb einer bestimmten Frist einen Verwendungsnachweis einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für die Förderung landwirtschaftlicher Beratungsdienstleistungen erhalten haben.
  • Ihnen wurde die Zuwendung ausgezahlt.
  • Sie müssen die Beratung abgeschlossen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Verwendungsnachweis einschließlich:
    • Sachbericht
    • Zahlungsübersicht
    • Beratungsprotokoll
  • Soweit nicht bereits mit dem Auszahlungsantrag eingereicht:
    • Rechnung an das landwirtschaftliche Unternehmen/ Erzeugerzusammenschluss (Endbegünstigte)
    • Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils des landwirtschaftlichen Unternehmens/ Erzeugerzusammenschlusses (Endbegünstigte)
  • Sie können folgende Belege als Nachweis einreichen:
    • Originale
    • mit Prüfvermerk versehene Kopien oder beglaubigte Abschriften der Originale
    • Zahlungsbelege, die ausschließlich in elektronischer Form übersandt wurden (originär digitale Belege)

Bewahren Sie die Originale auf, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.

Rechtsgrundlage

Fristen

Ausschlussfrist: 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (tritt bei Nichteinhaltung ein; die gewährte Zuwendung wird zurückgefordert)

Rechtsbehelf

Sollten Zuwendungen zurückgefordert werden, können Sie gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der Bewilligungsbehörde, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Verwendung der für die landwirtschaftliche Beratungsförderung bewilligten und ausgezahlten Fördermittel schriftlich nachweisen. Hierfür nutzen Sie bitte den vorgesehenen Vordruck „Verwendungsnachweis“. Dieser steht Ihnen online im ELAISA-Portal zur Verfügung.
  • Senden Sie den Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde erhalten Sie eine Prüfmitteilung, in der die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Fördermittel bescheinigt wird, sofern im Ergebnis der Prüfung keine Beanstandungen festgestellt wurden. Gegebenenfalls können für die Prüfung relevante Unterlagen nachgefordert werden.
  • Sofern Fördermittel nicht fristgerecht beziehungsweise nicht oder nicht in voller Höhe zweckentsprechend verwendet wurden, erfolgt eine entsprechende Rückforderung der Fördermittel. In diesem Fall erfolgt auch eine Prüfung, ob für die zurückgeforderten Fördermittel Zinsen zu erheben sind.
  • Sie erhalten die in Papierform eingereichten Originalbelege zurück.

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.