Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Leistungsbeschreibung
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich.
Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.
Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.
Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich.
Voraussetzungen
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein.
Erforderliche Unterlagen
Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen:
- bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
Gebühren (Kosten)
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie
Gebühr: EUR 40 – 100
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung
- Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
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Mittwoch
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Öffnungszeiten
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