Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Röntgeneinrichtungen) müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.
Voraussetzungen
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Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
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Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
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Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Erforderliche Unterlagen
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Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
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Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
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Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben.
Zuständige Stelle
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
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Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
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Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
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Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Weitere Informationen
Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Kontakt
Fax: 0345 52162401
E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de
Web: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
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Sonntag geschlossen
Öffnungszeiten
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