Bescheinigung für eine Forschungszulage zu einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen
Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Leistungsbeschreibung
Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ prüft dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage zu beantragen, ist jederzeit möglich, ob vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Anschluss den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen muss der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.
- Ihr Unternehmen muss Einkünfte erzielen.
- Die Arbeiten an Ihrem Forschungsvorhaben müssen nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
- Um eine Bescheinigung für eine förderfähige Forschungszulage zu beantragen, müssen Sie sich auf dem Webportal der BSFZ einmalig registrieren.
- Ihr Forschungsvorhaben muss in eine der drei folgenden Kategorien fallen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Erforderliche Unterlagen
- Stammdaten des Unternehmens.
- Statistische Daten des Unternehmens
Fristen
Antragsfrist:
Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen. Für das Wirtschaftsjahr 2020 muss die Bescheinigung beispielsweise bis spätestens 31.12.2024 beantragt werden.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann bei der BSFZ Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:
- Registrierung und Anmeldung:
- Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
- Antragsformular ausfüllen:
- Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
- Beschreibung des Projekts
- Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
- Zeitplan und Meilensteine
- Budget und geplante Ausgaben.
- Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
- Einreichung des Antrags:
- Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
- Prüfung durch die BSFZ:
- Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit. Dieser Prozess kann bis zu 3 Monate dauern.
- Bescheinigung erhalten:
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
- Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
- Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal beantragen.
- Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.
Weitere Informationen
Die Bescheinigung für eine Forschungszulage ist der erste Teil eines 2-stufigen Verfahrens. Wenn Sie die Bescheinigung für eine Forschungszulage erhalten haben, können Sie mit dieser bei Ihrem zuständigen Finanzamt im nächsten Schritt den Antrag auf Forschungszulage im ELSTER-Portal stellen.
Zuständige Stelle
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Rechtsgrundlage
Urheber
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Kontakt
Fax: +49 211 6214484
E-Mail: bsfz@vdi.de
Web: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de
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