Leistung

Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung

Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.

Leistungsbeschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches die Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe enthält. Das können zum Beispiel sein: Bachelor Professional oder Master Professional.

Bei einer zweiteiligen Abschlussprüfung muss Ihnen Ihre Prüfungsleistung aus dem ersten Teil schriftlich mitgeteilt werden, wenn die Teile rechtlich selbständig sind.

Sie können beantragen, dass Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt wird. Ebenfalls können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Fortbildung beendet
  • Sie haben die Fortbildungsprüfung bestanden

Gebühren (Kosten)

Die Zweitschrift des Zeugnisses und eine fremdsprachige Übersetzung sind gebührenpflichtig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils zuständigen Stelle

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Verfahrensablauf

Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Zweitschrift Ihres Zeugnisses stellen.

  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
  • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

Rechtsgrundlage

Urheber

Verbund beteiligter Kammern am FITKO Projekt „Berufliche Bildung – Zusammenarbeitsstrukturen in Kammern“ des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.