Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Handwerkskammer beantragen
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Voraussetzungen
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
- Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
- Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.
Erforderliche Unterlagen
- Berufsausbildungsvertrag
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person
- Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
- Ärzten,
- Zahnärzten
- Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
- Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Fristen
Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Anträge / Formulare
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
Verfahrensablauf
Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.
Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert
- bei Rückfragen,
- Nachforderungen von Unterlagen
- oder zur Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Urheber
Verbund beteiligter Kammern am FITKO Projekt „Berufliche Bildung – Zusammenarbeitsstrukturen in Kammern“ des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) Sachsen-Anhalt
Kontakt
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Web: https://www.tk-st.de
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