Leistung

Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren beantragen

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Wirbeltieren benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Näheres erfahren Sie hier.  

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen. 

Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über: 

  • Eine geeignete Berufsausbildung 
  • Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen 
  • mehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten 

sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Die Erlaubnis und die Auflagen werden auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie müssen nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Die Behörde geht davon aus, dass Sie zuverlässig sind, wenn Sie der Behörde bekannt sind und keine Gründe vorliegen, die zu Zweifeln an Ihrer Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben. In der Regel wird zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von der Behörde die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes

Fristen

Keine

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)  

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Landkreis/kreisfreie Stadt

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.