Leistung

Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs beantragen

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier. 

Leistungsbeschreibung

Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- und Fahrzwecke bereitgestellt wird. Dies trifft auch auf Reitvereine zu, die nicht nur für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten. Auch das Anbieten von Ponyreiten, Ausritten, Wanderritten, Kutschfahrten, Planwagenfahrten und auch das therapeutische Reiten bedürfen einer Erlaubnis.  

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

Zuständige Stelle

Landkreis/kreisfreie Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.