Leistung

Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Tieren zum Zwecke der Abgabe beantragen

Wenn Sie Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe verbringen, ins Inland einführen oder vermitteln möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.  Näheres erfahren Sie hier.  

Leistungsbeschreibung

Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Zuständige Stelle

Landkreis/kreisfreie Stadt

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.  

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.