Leistung

Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragen

Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder Tiere zu diesem Zweck zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns.  Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Gattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll, sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden. 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

Zuständige Stelle

Landkreis/kreisfreie Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Rechtsgrundlage

Urheber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.