Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder zum Unterhalten einer Einrichtung hierfür beantragen
Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken für Dritte ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Schutzzwecke sind zum Beispiel der Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen.
Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (je nach Landesrecht)
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise:
Mit der Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Erlaubnis begonnen werden.
Zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt
Urheber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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